Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) beinhalten für, Betriebe, Unternehmen, auch für Einzelunternehmen, Vereine viele Pflichten im Umgang mit dem Datenschutz. Es geht um zahlreiche Aufklärungspflichten der Betroffenen, Belehrung über deren Rechte bei Datenverarbeitungsvorgängen, Fragen der Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, …