"Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten."
§ 3 Absatz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung

Oft muss der Anwalt als neutraler Dritter von der Sache seines Mandanten zu überzeugen oder als Streithelfer / in kritischer Lebenslage als unabhängiger Berater agieren, der dem Klienten nicht nur juristische Ratschläge gibt, sondern auch persönlich unterstützt.

Als Außenstehender schafft es der Anwalt oftmals, für ein scheinbar unlösbares Problem, einen klaren und umfassenden Lösungsweg zu finden.

Gerne steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Reents zur Lösung Ihrer Probleme zur Seite und hilft Ihnen dabei, zu entscheiden, ob Sie Ihr Anliegen selbst weiterverfolgen können oder weiterer anwaltlicher Rat und Vertretung erforderlich werden.

Gerne übernimmt Herr Rechtsanwalt Reents auch die laufende Beratung in allen rechtlichen Angelegenheiten, die Sie oder Ihr Unternehmen betreffen und wird in Einzelfällen oder als Ihr fester, freier Berater tätig (z.B. für Vertragsgestaltung, allgemeine Rechtsberatung etc.)

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